Zertifizierte sachverständige Tierärztin für die Durchführung des Wesenstests nach NHundG
Wesenstest – Abnahme
Der Wesentest wird bei Hunden - unabhängig von Ihrer Rassenzugehörigkeit - durchgeführt, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und anscheinend ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Gesellschaft darstellen und von der zustelligen Behörde als gefährlich eingestuft worden sind.
Der zu testende Hund wird mit gesetzlich festgelegten Situationen konfrontiert, die
im alltäglichen Leben eines Hundes vorkommen.
Das Sozialverhalten und Kommunikationsverhalten wird geprüft und begutachtet.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt, die der Hundehalter erhält, wenn er durch den bestandenen Wesenstest die Fähigkeit seines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nachgewiesen hat.
Voraussetzungen für die Durchführung des Wesentests:
Bitte rufen Sie uns an unter:
0511 – 390 88 333 (Tel.)
0160 – 910 88 545 (Mobil)